News 01.06.2020
Corona-Pandemie

Liebe Mitglieder,

die Tennisanlage ist aufgrund der sich entspannenden Infektionslage wieder geöffnet. Die Öffnung ist jedoch mit einigen Auflagen für den Spielbetrieb verbunden, welche wir im Folgenden vorstellen. In diesem Sinne: bleiben Sie gesund und viel Spaß beim Tennisspielen 😀

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 28. Juli 2020 sowie die CoronaVO Sport vom 03. September 2020.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.

Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Ein Abonnent ist für die Aufzeichnung seiner Spielpartner verantwortlich, bei Trainingsgruppen ist hierfür der jeweilige Trainer verantwortlich. Es gilt die Aufzeichnungspflicht gemäß CoronaVO: Vor- und Nachname, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer.
Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind (Mitglieder), reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Die Aufzeichnungen sind mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.

Bei Wettkämpfen sind insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Unter den Zuschauern ist ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten.

Die Anzahl der maximal zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist. Für unsere Umkleiden wird die Personenzahl somit auf zwei beschränkt, für unsere Duschen ebenfalls auf zwei Personen.

Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt.

Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich zur Verfügung im Innenbereich zur Verfügung

Ihr Vorstand